Leistungen für Privatpersonen

Wir haben uns auf Einkommensteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen spezialisiert und erstellen für Sie als Privatperson, detaillierte und fachlich korrekte Steuererklärungen. Durch unsere jahrelange Erfahrung unterstützen wir Sie bei allen auftretenden Fragen und stellen Sachverhalte gegenüber dem Finanzamt logisch, individuell und steuerrechtlich korrekt dar.

Die Kanzlei besteht seit 1986 und kann damit auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, um Ihnen die optimale Unterstützung zukommen zu lassen. Durch regelmäßige Fortbildungen sorgen wir dafür, dass Sie als Mandant der Kanzlei, umfassend und individuell beraten werden. Damit stellen wir sicher, dass Sie alle steuerlichen Vorteile für sich nutzen können.

Einkommensteuererkärung

Umfangreich stellen sich auch Einkommensteuererklärungen dar, wenn Sie beispielsweise einen großen Immobilienbesitz haben. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung und bieten optimale Unterstützung bei der Erklärung Ihrer Vermietungseinkünfte.

Auch im Rahmen von Anstellungsverhältnissen gibt es komplexe Sachverhalte, bei denen wir gerne für Sie beratend tätig werden. Haben Sie beispielsweise vor kurzem Ihren Arbeitsplatz gewechselt? Haben Sie im neuen Arbeitsverhältnis einen Dienstwagen oder ein Home-Office?

Im Rahmen der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie schnell vor Herausforderungen stehen, die Ihnen eine Software oder der eigene Erfahrungsschatz nicht beantworten kann. Das Steuerrecht ist regelmäßigen Änderungen unterlegen, die für Sie eventuell zu einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung führen kann.

Erbschaftsteuererklärung

Gerade bei Erbschaftsteuererklärungen kann kaum jemand auf Erfahrungswerte bei der Erstellung zurückblicken, sofern er nicht in der Branche arbeitet. Welcher Freibetrag gilt für Sie und welche Steuerklasse? Wie wirkt sich das Verwandtschaftsverhältnis auf die Berechnung der festzusetzenden Steuer für Sie aus? Was gilt für Sie steuerlich zu beachten, wenn es um Immobilien und gegebenenfalls um Erbengemeinschaften geht? Auf all diese und weitere Fragen erhalten Sie von uns die notwendigen Antworten.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!